Ihre Zustimmung zu Vertragsbedingungen

Was Sie jetzt wissen müssen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 20211 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. 

Hintergrundinfos

Wie haben es die Banken vorher gemacht?

Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Das ist der Änderungsmechanismus, um den es im BGH-Urteil vom April 20211 geht.

Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?

Sie müssen künftig aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern.

Tipp: Unterstützen Sie uns, Papier zu sparen und Ressourcen zu schonen. Beantragen Sie noch heute mit nur wenigen Klicks Ihren Online-Zugang und erledigen Sie zukünftig Ihre Bankgeschäfte ganz bequem online, papierlos und nachhaltig. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Was müssen Sie jetzt tun?

Ihr Handeln ist gefragt: Bitte erteilen Sie uns Ihr Einverständnis!

Bitte stimmen Sie unseren neuen Vertragsbedingungen bis zum 31.12.2022 zu.


Antworten auf Ihre Fragen

Zustimmung

Ab wann muss ich aktiv zustimmen?

Unsere neuen Vertragsbedingungen gelten ab dem 01.11.2022. Sollten Sie noch nicht zugestimmt haben, bitten wir Sie bis spätestens 31.12.2022 um Ihre Rückmeldung.

Wie kann ich Unterlagen auf digitalem Wege bekommen und damit Ressourcen schonen?

Nachhaltigkeit ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Nutzen Sie einfach das Online-Banking oder die VR Banking App mit dem elektronischen Postfach. Sie bekommen dort alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- und Vertragsbedingungen – digital und nachhaltig.

Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Wo finde ich meine Unterlagen?

Sie können unsere AGBs und PLV über den QR-Code auf unserem Anschreiben herunterladen.

Gerne stellen wir Ihnen die Unterlagen auch über das elektronische Postfach Ihres Online Bankings zu Verfügen.

In Ihrer Fliliale können Sie auch ein Exemplar aller Dokumente erhalten.

Wann und wie geben Sie mir zukünftig über Änderungen Bescheid?

Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.

Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.

Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen.

Wann muss ich spätestens zustimmen?

Wir bitten Sie um eine Zustimmung/Rückmeldung bis spätestens 31.12.2022.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme, gelten dann die alten Gebühren?

Ja, grundsätzlich gelten die alten Gebühren bis auf weiteres. Jedoch haben wir ohne Zustimmung, aufgrund der gegebenen Rechtslage, leider keine Geschäftsgrundlage mehr. Für die Weiterührung des Kontos brauchen wir in jedem Fall Ihre Zustimmung. In der Konsequenz würde das bedeuten, dass wir leider die gemeinsame Geschäftsbeziehung beenden müssen, was wir außerordentlich bedauern würden.

Betreffen die neuen Bedingungen wie AGBs, Sonderbedingungen auch andere Banken?

Ja – alle Banken sind aufgrund der aktuellen Rechtssprechung verpflichtet, die Kundeneinwilligungen einzuholen. Ohne eine Einwilligung kann keine künftige Geschäftsbeziehung mit einer Bank mehr eingegangen werden.

Kann ich auch später zustimmen?

Wir haben den Zeitraum für die Zustimmungen/Rückmeldungen bis 31.12.2022 verlängert.

Kann ich für meinen Ehepartner zustimmen?

Bei einem Gemeinschaftskonto reicht die Zustimmung eines Mitkontoinhabers.

Ich habe Vollmacht für das Konto XY, kann ich dafür auch zustimmen?

Ja, sofern der Bevollmächtige eine Kundenvollmacht für den kompletten Kundenstamm hat, ist eine Zustimmung für alle Konten des Vollmachtgebers möglich.

Sollte sich die Vollmacht nur für ein einzelnes Konto beschränken, ist eine Zustimmung nicht für den Kundenstamm möglich.

Reicht für das Gemeinschaftskonto eine Zustimmung oder müssen beide Kontoinhaber zustimmen?

Grundsätzlich benötigen wir eine Zustimmung für jeden Kundenstamm. Für ein Gemeinschaftskonto reicht die Zustimmung eines Mitkontoinhabers. Diese Zustimmung gilt aber nicht für das Einzelkonto des Ehepartners. 

Kann ich auch online zustimmen?

Ja, im OnlineBanking über die Homepage, Einscannen des QR Codes (siehe Anschreiben), neue VR BankingApp und am Geldautomaten.

Kann ich nur für die AGB und neuen Sonderbedingungen zustimmen, aber nicht für das neue Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV)?

Nein, das geht nicht. Zur Vertragsgrundlage Ihres Kontos gehören sowohl die AGBs inkl. der Sonderbedingungen als auch das per 1.11.2022 gültige Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV), weshalb wir für alle Bedingungen Ihre Zustimmung benötigen.

Ich habe kein PLV erhalten, nur ein Anschreiben

Sie können das PLV direkt über den QR Code, der auf dem Anschreiben aufgedruckt ist, herunterladen. Unsere Online Kunden können über den LogIn auch zustimmen. Wir haben versucht alles rechtssicher und umweltbewusst zu gestalten.

Kann ich auch telefonisch/ mündlich zustimmen?

Ja, Sie können uns auch gerne anrufen um uns Ihre Rückmeldung/Zustimmung zu geben.

Warum musste ich bereits letztes Jahr zustimmen und nun erneut?

Wir mussten aufgrund eines BGH Urteils mit rückwirkender Geltung letztes Jahr umgehend tätig werden und Ihre Zustimmung einholen.  Dieses Jahr passen wir unsere AGBs dem Urteil an und Informieren Sie über unsere neuen Kontomodelle. Dabei sind wir verpflichtet erneut um Ihre Zustimmung zu bitten.

Kontomodelle

Warum gibt es das Kontomodell Classic nicht mehr?

Die Nachfrage nach dem Kontomodell Classic ist sehr zurückgegangen. Daher haben wir beschlossen, aus drei Kontomodellen zwei zu machen. Zum Einen wird die Auswahl für unsere Kunden künftig noch einfacher und transparenter.  Treue Kunden und Mitglieder profitieren von unserem neuen Treuerabatt-Programm. So kann das VR-Online Kunde bei der besten Treuerabatt Nutzung mit einer Kontoführungsgebühr in Höhe von 2,50 € sogar günstiger werden.

Gibt es Angebote für junge Kunden?

Ja, es gibt weiterhin tolle Angeobte für junge Leute. Unser VR-MeinKonto (bis zum 18. Lj. gebührenfrei) und ab 18 Jahre bis 27 Jahre für Schüler, Azubis, Studenten, Bundesfreiwilligendienst ist ebenfalls gebührenfrei (Voraussetzung: VR-NetKey/elektronischer Kontoauszug).

Wie verändern sich die Preise für das VR MeinKonto?

Die Modelle haben sich nicht verändert.

Durch welche Produktnutzung gibt es einen Rabatt?

Es gibt 6 verschiedene Treuerabatte: Uniondepot, Bankdepot, Bausparvertrag bei Schwäbisch Hall, Bankdarlehen, Versicherung, Kreditkarte.

Welches Kontomodell empfehlen Sie den Kunden?

Sofern Sie Ihre Bankgeschäfte 24/7 online machen möchten, bietet sich die Variante VR-Online an. Wenn Sie Ihre Bankgeschäfte und Ihren Zahlungsverkehr im klassischen Sinn weiterhin Offline bzw. in der Filiale mit vielen Exclusivleistungen und Ihrem persönlichen Ansprechpartner nutzen möchten, dann empfehlen wir Ihnen das VR-Comfort Konto.

Gibt’s Vorteile für Mitglieder?

Ja, für private Kontoinhaber und Vereine. Mitglieder erhalten die girocard V PAY vergünstigt (wie bisher 1 € pro Monat/Karte), ansonsten gilt ein Preis für die girocard V PAY 1,50 € (pro Monat/Karte).

Was ist mit den Vereinskonten?

Bei den Vereinen bleibt die monatliche Kontoführungsgebühr als auch die girocard V PAY Gebühr unverändert. Zusatzleistungen für elektronische Bankdienstleistungen sind dem PLV zu entnehmen.

Gebühren

Für welche Produkte wird ein Rabatt angerechnet?

Uniondepot, Bankdepot, Bausparvertrag bei Schwäbisch Hall, Bankdarlehen, Versicherung, Kreditkarte

Wie sehe ich welchen Rabatt ich nutze?

Die Kontoführungsgebühren werden künftig monatlich abgerechnet mit einer Aufstellung aller Rabatte. So haben Sie stets einen Überblick und erkennen schnell weitere Rabattpotentiale, die Sie mit Ihrem Berater besprechen können.

Die Produkte laufen auf meinen Ehepartner und mich, bekomme ich den Rabatt auch auf mein Einzelkonto?

Einfachheit und Transparenz ist uns wichtig. Deshalb gelten die Treuerabatte der genutzten Produkte für Ehepartner/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft.

Warum ändert die Raiffeisenbank jetzt die Gebühren?

Leider machen die aktuellen Marktveränderungen, die Erhöhung der Sach- und Personalkosten und die Inflation auch bei unserer Raiffeisenbank keinen Halt. Die letzte Gebührenanpassung fand nach der Fusion per 1.10.2018 statt. Lediglich das OnlineKonto wurde in der Zwischenzeit geringfügig um 1 € erhöht.

Die Kosten der Kreditkarten haben sich erhöht. Gibt es dafür auch Inklusivleistungen?

Mit den neuen Kreditkartengebühren gibt es jetzt auch Inklusivleistungen. Die BasicCard für junge Kunden (12 – 18jährige) ist sogar günstiger geworden. Diese kostet ab 1.11.2022 0,00 € (bisher 5 €) und bei der goldenen Kreditkarte sind 5 Bargeldabhebungen (je 5 €) weltweit inklusive.

Was sind die wesentlichen Änderungen des neuen Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV)?

Privatkontomodelle:

Anpassung Kontoführung mit neuen Treuerabatten.

Aus drei mach zwei (Kontomodell VR- Classic wird überführt ins Kontomodell VR-Comfort)

 

Geschäftskunden „VR-Business“:

Anpassung Kontoführung/Buchungsgebühren, girocard V PAY und BusinessCards

Elektronische Bankdienstleistungen:

Anpassung von Zusatzleistungen

Kreditkartengebühren

Anpassung Classic-/Gold und ExclusiveCard

Schließfachgebühren

Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Ihre Frage oben nicht beantwortet wurde, kommen Sie gern direkt auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.

  1. Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) zur Unwirksamkeit der Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken